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» Der gesetzliche Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag i.H.v. 125 EUR gemäß besteht bereits ab Pflegegrad 1.
Dieser Anspruch ermöglicht Ihnen monatliche Zahlungen von 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die Sie von Ihrer Pflegekasse entsprechend zurückerstattet bekommen, insofern ein Anbieter wie wir, also ein Anbieter mit der entsprechenden Zulassung, die in Frage kommenden Leistungen bei Ihnen erbringt.
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» Der gesetzliche Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag gemäß besteht bereits ab Pflegegrad 1, jedoch nicht wenn kein Pflegegrad vorliegt.
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